1355). Da Cannabinoide bei Personen mit einer etablierten psychotischen Störung die Symptome verschlimmern, einen Rückfall auslösen sowie negative Auswirkungen auf den Krankheitsverlauf haben könnten und es dem Beschuldigten im ambulanten Behandlungsrahmen nicht gelungen sei, seinen Cannabiskonsum dauerhaft zu reduzieren, sei aus forensisch-psychiatrischer Sicht langfristig eine Suchtmittelabstinenz anzustreben. Es werde deshalb nach wie vor eine Behandlung in einem stationären Rahmen empfohlen (pag. 1356). Eine ambulante Therapie sei unzureichend, um die Gefahr weiterer, mit dem Zustand des Beschuldigten in Zusammenhang stehender Taten zu reduzieren.