Die Gutachterin wies daraufhin, dass sich insbesondere im Rahmen der jüngsten Hospitalisation trotz der Einnahme der verordneten Medikation ein stark psychotisches Zustandsbild inklusive Fremdgefährdung gezeigt habe, so dass freiheitsbeschränkende Massnahmen in Form von Isolation notwendig gewesen seien und die Medikamente hätten angepasst werden müssen (pag. 1347). In Bezug auf die Diagnose hat sich nach Einschätzung der Gutachterin nichts geändert (pag. 1349). Hinsichtlich der Risikoprognose beurteilte die Gutachterin den weiterbestehenden Cannabiskonsum als deutlichen Risikofaktor für eine erneute psychotische Dekompensation.