13 Beschuldigte jedoch nicht beantworten (pag. 1345) bzw. sagte auch, es sei für ihn wichtig, weiterhin Cannabis zu konsumieren, zum Zweck der Sedierung (pag. 1346). Die Gutachterin wies daraufhin, dass sich insbesondere im Rahmen der jüngsten Hospitalisation trotz der Einnahme der verordneten Medikation ein stark psychotisches Zustandsbild inklusive Fremdgefährdung gezeigt habe, so dass freiheitsbeschränkende Massnahmen in Form von Isolation notwendig gewesen seien und die Medikamente hätten angepasst werden müssen (pag.