Im oberinstanzlichen Verfahren wurde bei Dr. med. univ. C.________ ein Ergänzungsgutachten in Auftrag gegeben, welches vom 13. Juli 2023 datiert (pag. 1316 ff.). Darin nahm sie insbesondere auch Bezug auf den erneuten Aufenthalt des Beschuldigten im I.________(Klinik) vom 17. Januar 2023 bis 23. Mai 2023. Im Gespräch mit der Gutachterin gab der Beschuldigte neu an, er plane, gänzlich mit dem Cannabiskonsum aufzuhören und habe seinen Konsum «schon drastisch reduziert» (pag. 1342). Weiter äusserte er, er sei stabil, nehme seine Medikamente ein und sei der Meinung, dass er Medikamente nehmen müsse, damit es ihm gut gehe (pag.