Bei fehlender Motivation sei es weiterhin nicht gelungen, eine Cannabisabstinenz zu erreichen. Auch ohne erneute Hospitalisation hätte sie an ihrer bisherigen Beurteilung festgehalten, da die genannten Risikofaktoren weiterhin bestehen würden. Die erneute (drohende) Dekompensation untermauere, dass eine intensive Behandlung erforderlich sei. Die Frequenz von monatlich stattfindenden psychotherapeutischen Terminen würden als unzureichend beurteilt, damit sei keine intensive Behandlung gegeben (pag. 599). 11.1.2 Ergänzungsgutachten vom 13. Juli 2023 Im oberinstanzlichen Verfahren wurde bei Dr. med. univ.