482). Am 16. Juli 2021 beantwortete die Gutachterin schriftlich Ergänzungsfragen, wobei sie insbesondere auch Bezug nahm auf die zwischenzeitliche Hospitalisierung des Beschuldigten vom 20. Mai 2021 bis 29. Juli 2021. Sie führte aus, die bestehenden Risikofaktoren hätten sich kaum verändert. Obwohl es scheine, dass der Beschuldigte die Medikation zumindest in der Zeit vor dem Klinikeintritt im Mai 2021 eingenommen habe, habe sich sein Zustand erneut verschlechtert. Bei fehlender Motivation sei es weiterhin nicht gelungen, eine Cannabisabstinenz zu erreichen.