474). Angesichts der Vorgeschichte des Beschuldigten mit wiederholten psychotischen Dekompensationen und kontinuierlichem Cannabiskonsum sowie wiederholtem Absetzen der Medikation und wiederholt aggressivem und fremdgefährlichem Verhalten bei fehlender Krankheitseinsicht und reduzierter Medikamentencompliance sei eine stationäre Behandlung anzuraten. Eine von Beginn weg lediglich ambulante Behandlung erscheine unzureichend, um tatsächlich nachhaltige deliktpräventive Effekte zu erzielen. Eine stationäre Behandlung nach Art.