Er sei absprachefähig und gehe seinen Verpflichtungen nach. Unklarheiten könnten angesprochen und geklärt werden. Er sei nicht abgeneigt gegenüber den Mitbewohnerinnen und Mitbewohnern sowie dem Personal. Sein psychisches Verhalten zeige sich gemäss seinen eigenen Aussagen soweit gut, da er wenige äusserliche Reize im Wohnhaus wahrnehme, sich zurückziehen und abschalten könne. Er arbeite von Dienstag bis Freitag jeweils am Vormittag in der AA.________ (Werkstatt), am Nachmittag sowie am Montag habe er frei und gehe seinen Verpflichtungen im Haushalt nach. Das Wochenende verbringe er bei seinen Eltern.