Dort sei er aus Sicht der Betreuer nicht mehr absprachefähig. Er habe das selber entschieden, weil er sich dort bedrängt und bedroht gefühlt habe (pag. 957). Nachdem das Wohnen bei seiner Familie ebenfalls nicht klappte, zog der Beschuldigte zwischenzeitlich in ein Motel. Anfang Januar 2023 zerbrach sodann das Vertrauensverhältnis des Beschuldigten zu Dr. med. R.________, ob der Aufforderung des Therapeuten, Termine bei ihm persönlich wahrzunehmen. Der Beschuldigte beendete die Behandlung bei Dr. med. R.________ auf eigenen Wunsch hin (pag. 947 ff.). Den E-Mails kann entnommen werden, dass der Beschuldigte gegenüber Dr. med. R.________ am Tele-