Einer E-Mail vom 17. Oktober 2022 der Q.________(Institution) an Dr. med. R.________ ist zu entnehmen, dass die Situation mit dem Beschuldigten auch von Seiten des Q.________ als herausfordernd empfunden wurde. Der Beschuldigte wirke ruhelos, verarbeite Rückmeldungen oft als Angriff und Bedrohung. Seit dem 13. Oktober 2022 sei der Beschuldigte bei seinen Eltern, dort wolle er auch bleiben (pag. 1105). Am 21. Oktober 2022 informierte Dr. med. R.________ die KESB, der Beschuldigte befinde sich seit etwa einer Woche bei seinen Eltern statt im Q.________. Dort sei er aus Sicht der Betreuer nicht mehr absprachefähig.