_ vom 2. Juni 2022 (pag. 735 f.). Diese stabile Situation war indes nicht von Dauer. So sind mehrere E-Mails des Beschuldigten an Dr. med. R.________ vom Oktober 2022 aktenkundig, in denen dieser angab, er sei von Mitarbeitenden des Q.________ «hinterlistig überrumpelt» worden, er sei wegen dem Q.________ traumatisiert, er müsse aufpassen, dass der Q.________ ihn nicht in den Wahn treibe. Gleichzeitig gab er an, er habe die Kraft nicht für den langen Weg von X.________ nach Y.________ [für die Termine bei Dr. med. R.________] (pag. 1107 f.). Einer E-Mail vom 17. Oktober 2022 der Q.________(Institution) an Dr. med.