10 Tatzeitpunkt. Im Anschluss an die bekannten Ereignisse vom 6./7. Juni 2019 wurde er erneut im I.________(Klinik), zwischenzeitlich auch auf der W.________ (Klinik) untergebracht. Nach seinem Austritt befand sich der Beschuldigte in verschiedenen, meist von der KESB angeordneten Settings mit betreuten Wohnformen, wobei es im Jahr 2020 zu einer freiwilligen Hospitalisation zwecks Medikamentenreduktion kam (siehe Übersicht im Gutachten vom 27. November 2020, pag. 422 ff.; Übersicht im Ergänzungsgutachten vom 13. Juli 2023, pag. 1324 ff.).