schungen bereits mehrere Hospitalisationen notwendig gewesen (siehe Übersicht im Gutachten vom 27. November 2020, pag. 422 ff.). Generell finden sich bereits in dieser Zeitspanne zahlreiche Erwähnungen von aggressivem, fremdgefährdenden Verhalten des Beschuldigten. So wurde er beispielsweise am 4. Dezember 2011 wegen «fremdgefährlichem Verhalten im öffentlichen Raum (Schlägereien)» mittels fürsorgerischer Freiheitsentziehung (FFE) ins Spital überführt (pag. 317). Auch der Cannabiskonsum war bereits damals ein Thema (exemplarisch: pag. 317 und pag. 389 ff.).