8. Ergänzende Bemerkungen der Kammer Zusätzlich zu den im Antrag aufgeführten Sachverhalten sind im Hinblick auf die Beurteilung der beantragten Massnahme die Umstände der Hospitalisierung des Beschuldigten am 7. Juni 2019 relevant, resp. die Geschehnisse zwischen dem Vorfall in H.________ und der Einweisung in das I.________(Klinik). Nach dem Vorfall in H.________ verliess der Beschuldigte am 6. Juni 2019 in den frühen Morgenstunden den Unfallort und ging nach Hause (Beschuldigter: pag. 18 Z. 99 ff.; M.________: pag. 11 Z. 88 f.). Gemäss Anzeigerapport wurde am 6. Juni 2019 auf der Polizeiwache H.______