7. Vorfälle vom 6./7. Juni 2019 Die Feststellung, wonach der Beschuldigte im Zustand der Schuldunfähigkeit die Tatbestände der Störung des öffentlichen Verkehrs, der einfachen Körperverletzung, der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte sowie der Sachbeschädigung erfüllt hat, ist rechtskräftig. Diesem Urteil liegen mehrere Vorfälle zugrunde, die sich alle innerhalb kurzer Zeit am 6./7. Juni 2019 abspielten. Für das bessere Verständnis der nachfolgenden Erwägungen werden die von der Vorinstanz festgehaltenen Sachverhalte nachfolgend grob zusammengefasst.