Im Hinblick auf die Berufungsverhandlung wurde erneut ein aktueller Strafregisterauszug über den Beschuldigten eingeholt (pag. 1413). An der Berufungsverhandlung vom 17. Oktober 2023 wurden der Beschuldigte sowie Dr. med. C.________ als Sachverständige befragt (pag. 1432 ff. und pag. 1445 ff.). Zudem wurden den Parteien die beiden jüngsten, Entscheide vom 12. Mai 2023 und 28. Februar 2023 aus dem Dossier der KESB zu Kenntnis gebracht (pag. 1420 ff.). 4. Weitere verfahrensleitende Beschlüsse