Diese Unterlagen wurden laufend zu den Akten genommen und der Gutachterin zur Verfügung gestellt. Teil der Akten im vorliegenden Verfahren bildet somit insbesondere auch das Dossier der KESB, Stand 17. Oktober 2023 (zitiert mit: KESB- Akten [Band]). Das forensisch-psychiatrische Ergänzungsgutachten datiert vom 13. Juli 2023 (pag. 1316 ff.). Die Beantwortung der Ergänzungsfragen der Generalstaatsanwaltschaft und der Verteidigung durch die Gutachterin erfolgte am 27. September 2023 (pag. 1386 f. und pag. 1405 ff.). Im Hinblick auf die Berufungsverhandlung wurde erneut ein aktueller Strafregisterauszug über den Beschuldigten eingeholt (pag.