1018 ff.) – die Nachreichung des gesamten Patientendossiers wurde von Dr. med. O.________ verweigert (pag. 1246 ff. und pag. 1397); - die Krankenakte des I.________ (Klinik) seit dem Jahr 2021 (pag. 1150 ff.); - das Dossier des Q.________ (Institution) (pag. 1266 ff.). Auf weiteres Ersuchen der Gutachterin wurde unter Beilage einer Entbindungserklärung bei der S.________ (Institution) ein Bericht eingeholt (pag. 1247 und pag. 1257) und ein aktueller Strafregisterauszug des Beschuldigten beigezogen (pag. 1260). Diese Unterlagen wurden laufend zu den Akten genommen und der Gutachterin zur Verfügung gestellt.