958 und pag. 963). Diese teilten mit Schreiben vom 17. Januar 2023 mit, der Beschuldigte sei seit dem 11. November 2022 nicht mehr bei ihnen wohnhaft (pag. 967). Auf Ersuchen der Gutachterin und nach Einholung einer Entbindungserklärung des Beschuldigten für die betroffenen Ärztinnen und Ärzte wurden weiter folgende Unterlagen ediert (pag. 991 ff.): - das Dossier der KESB P.________; - das Patientendossier von Dr. med. R.________ (pag. 1034 ff.); - ein Auszug aus dem Patientendossier von Dr. med. O.________ (pag. 1018 ff.) – die Nachreichung des gesamten Patientendossiers wurde von Dr. med. O.________ verweigert (pag.