Mit Beschluss vom 30. Dezember 2022 wurde der eingereichte Arztbericht von Dr. med. O.________ vom 5. September 2022 zu den Akten erkannt. Der Antrag auf Erstellung eines psychiatrischen Obergutachtens wurde abgewiesen. Hingegen wurde von Amtes wegen ein Ergänzungsgutachten beim AG.________ in Auftrag