2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete A.________ (nachfolgend: Beschuldigter), vertreten durch seine amtliche Verteidigerin, Rechtsanwältin B.________, am 30. Juni 2022 Berufung an (pag. 823). Die schriftliche Urteilsbegründung wurde der Verteidigung am 28. September 2022 zugestellt (pag. 902). Mit Berufungserklärung vom 17. Oktober 2022 teilte der Beschuldigte fristgerecht mit, er fechte das erstinstanzliche Urteil in Bezug auf die ausgesprochene Massnahme an (pag. 908).