I. Formelles 1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Vorinstanz) erkannte am 23. Juni 2022 was folgt (pag. 808 ff.; Hervorhebungen im Original): I. Das Strafverfahren gegen A.________ wegen Tätlichkeiten, angeblich mehrfach begangen am 07.06.2019 um ca. 04:00 Uhr in E.________ z.N. F.________ und G.________; wird infolge Verjährung eingestellt, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. II. Es wird festgestellt, dass A.________ im Zustand der Schuldunfähigkeit (Art. 19 Abs. 1 StGB) folgende Tatbestände erfüllt hat: