47, 106 StGB 27 Abs. 1 und 90 Abs. 1 SVG 68 SSV 426 Abs. 1 und 428 Abs. 1 und 3 StPO verurteilt: 1. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 250.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 3 Tage festgesetzt. 2. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von insgesamt CHF 4'090.00. 3. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von insgesamt CHF 7'004.25. 22 III.