1.2. des Bruches der amtlichen Beschlagnahme, begangen zu einem nicht genauer bestimmbaren Zeitpunkt zwischen ca. dem 10. Juli 2019 und ca. dem 15. Juli 2019 an der D.________ in E.________ und 2. verurteilt wurde zu einer Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu CHF 140.00, ausmachend total CHF 4'900.00, als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft des Kantons Neuenburg vom 19. Februar 2021. II. A.________ wird schuldig erklärt der einfachen Verkehrsregelverletzung, begangen am 24. September 2020 an der Kreuzung F.________ in G.________ durch Nichtbeachten eines Lichtsignals und in Anwendung der Artikel