zulässt oder allenfalls bereits gewechselt hat. Insgesamt ergibt sich somit, dass das Lichtsignal von allen gemessenen Standorten des Beschuldigten, insbesondere aber von seinem Standort bei der ersten Induktionsschleife aus, bei entsprechender Aufmerksamkeit sichtbar gewesen wäre. 18 III. Rechtliche Würdigung 10. Theoretische Grundlagen zum Tatbestand Für die theoretischen Grundlagen zum Tatbestand kann vollumfänglich auf die Ausführungen in der erstinstanzlichen Urteilsbegründung verwiesen werden (pag. 740 f., S. 21 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung).