Gemäss voranstehender Ausführungen erachtet die Kammer als erstellt, dass der Beschuldigte die erste Induktionsschleife überfahren hatte, als das Lichtsignal bereits auf Rot stand. H.________ gab im Rahmen der erstinstanzlichen Verhandlung zu Protokoll, wenn man zur ersten Induktionsschleife komme, sehe man die Ampel noch im Blickwinkel (pag. 668, Z. 1), und auch der Beschuldigte führte vor der Vorinstanz aus, von der ersten Induktionsschleife aus sehe man das Lichtsignal noch ganz knapp (pag. 685 Z. 21 f.).