17 onsschleifen mit konstanter Geschwindigkeit fortgeführt worden wäre, mithin 14 Meter in 4,2 Sekunden zurückgelegt worden wären] auf eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 17,7 km/h zwischen den beiden Fotos beschleunigt habe. Dies könne auf einen vorherigen Stillstand vor Aufnahme des ersten Bildes hindeuten. Ein Abbremsen und anschliessendes Beschleunigen durch den Beschuldigten ist somit denkbar, muss aber angesichts der Ausführungen hiervor vor dem Haltebalken oder unmittelbar danach, aber jedenfalls vor der ersten Induktionsschleife, gewesen sein.