667 Z. 6 ff.), was auf ein Abbremsen oder Beschleunigen zurückzuführen sein kann. Gemäss Gutachten des METAS bewegte sich das Fahrzeug des Beschuldigten zwischen den beiden Fotos zudem nicht nur 14 Meter, sondern 20,7 Meter, was bedeute, dass der Beschuldigte sein Fahrzeug von 12 km/h [ausgerechnete Geschwindigkeit, wenn die Fahrt nach den beiden Indukti-