Es ist durchaus möglich, dass der Beschuldigte sein Fahrzeug irgendwo in der Nähe des Haltebalkens bremsen/stoppen musste, weil sich weiter vorne Stau gebildet hatte, und anschliessend wieder beschleunigte. Für ein solches Anhalten/Abbremsen mit anschliessendem Beschleunigen spricht die Geschwindigkeitsangabe von «--- km/h» beim zweiten Foto, welche offenbar dadurch entsteht, dass es bei der Vormessung (erste Induktionsschleife) und der zweiten Geschwindigkeitsmessung (zweite Induktionsschleife) zu einer Abweichung kommt (vgl. pag. 291 und pag. 667 Z. 6 ff.), was auf ein Abbremsen oder Beschleunigen zurückzuführen sein kann.