Aussagen von H.________ mit einer Geschwindigkeit von mindestens 10 km/h überfahren werden, ansonsten kein Fall erfasst wird. Diese Induktionsschleife befindet sich lediglich 80 Zentimeter vom Haltebalken entfernt. Mit Blick auf diese Gegebenheiten ist es schlicht unmöglich, dass der Beschuldigte den Haltebalken noch bei grünem Licht, die erste Induktionsschleife dann jedoch bei rotem Licht überfahren hatte, zumal dazwischen auch noch eine gelbe Lichtphase liegt. Offengelassen werden kann angesichts der Ausführungen unter nachfolgender Ziff.