16 jedoch des Eichzertifikats Nr. ________ (pag. 923). Insgesamt kann somit festgehalten werden, dass am 24. September 2020 eine gültige Eichung vorlag. Hinweise, dass das fragliche System für Rotlicht und Geschwindigkeit am 24. September 2020 nicht ordnungsgemäss funktioniert hätte, liegen keine vor. Zum konkreten Vorfall erwägt die Kammer Folgendes: Gemäss Rapport vom 8. Juni 2021 und den Aussagen von H._____