Aus diesem Grund habe das METAS beschlossen, die Eichzertifikate zu vereinheitlichen und das digitale Bilddokumentationssystem auch im Eichzertifikat der Systeme für Rotlicht und Geschwindigkeit explizit aufzulisten. Diese Vereinheitlichung sei aus praktischen Gründen vorgenommen worden, aus ihr könne jedoch nicht abgeleitet werden, das vorliegend eingesetzte digitale Bilddokumentationssystem sei Gegenstand des Eichzertifikats Nr. ________, nicht