Die amtliche Bestätigung, dass das Messmittel den gesetzlichen Vorschriften entspreche, welche Teil der Eichung sei, beziehe sich damit auch auf das digitale Bilddokumentationssystem. Messmittel anderer Bauarten würden teilweise über Bilddokumentationssysteme verfügen, die sich nicht wie das vorliegende in demselben Gehäuse wie die Steuereinheit befinden würden und daher vertauscht werden könnten. Aus diesem Grund habe das METAS beschlossen, die Eichzertifikate zu vereinheitlichen und das digitale Bilddokumentationssystem auch im Eichzertifikat der Systeme für Rotlicht und Geschwindigkeit explizit aufzulisten.