9.5 Würdigung durch die Kammer Aus den beiden vom METAS eingereichten Eichzertifikaten wird ersichtlich, dass für das fragliche System für Rotlicht und Geschwindigkeit an der Kreuzung F.________ zum Zeitpunkt der angeklagten Übertretung am 24. September 2020 eine gültige Eichung vorlag. Die durchgeführte Eichung gemäss Eichzertifikat Nr. ________ hatte bis zum 31. Oktober 2020 und somit grundsätzlich auch am Tag des angeklagten Vorfalls Gültigkeit. Bereits am 29. September 2020 wurde eine neue Eichung durchgeführt (Eichzertifikat Nr. ________), welche (ebenfalls) keine Probleme zeigte und neu Gültigkeit bis zum 30. September 2021 hatte.