Aus dem Autocockpit heraus sei der Winkel für eine Sicht auf die Ampel viel steiler und ebenfalls unter Berücksichtigung der Eigenschaften eines Autos, insbesondere des Fahrzeugdachs, der A-Säule, des Rückspiegels sowie der Installationen hinter dem Rückspiegel, erheblich eingeschränkt. Entsprechend könne auf die Fotos im Gutachten zur Beurteilung der Frage, ob die Ampel aus dem Auto von ihm, dem Beschuldigten, am entsprechenden Standort, mithin nach dem Haltebalken, jedoch vor der Ampel, erkennbar gewesen sei, nicht abgestellt werden. Aus der technischen Untersuchung der C._____