Andererseits sei der Sichtwinkel von den Standorten aus, an welchen der Gutachter stehend seine Fotos gemacht habe, nicht vergleichbar mit dem Sichtwinkel eines sitzenden Menschen aus einem Auto heraus, welches sich auf dem Fahrstreifen gleich neben der entsprechenden Ampel befinde. Aus dem Autocockpit heraus sei der Winkel für eine Sicht auf die Ampel viel steiler und ebenfalls unter Berücksichtigung der Eigenschaften eines Autos, insbesondere des Fahrzeugdachs, der A-Säule, des Rückspiegels sowie der Installationen hinter dem Rückspiegel, erheblich eingeschränkt.