In der Zeit, in welcher er nach Überfahren der Haltelinie sein Fahrzeug habe anhalten müssen, habe das Ampellicht auf Rot gewechselt und die Ampel habe bereits 9,88 Sekunden rotes Licht gezeigt, als er die das erste Bild auslösende Induktionsschleife überfahren habe, wobei das Messgerät eine Geschwindigkeit von 0 km/h gemessen haben wolle. Es sei unverständlich, wie die Vorinstanz zu seinen Lasten davon ausgegangen sei, dass er mit einer Geschwindigkeit von mindestens 10 km/h die das erste Bild auslösende Induktionsschleife überfahren habe, zumal aus dem Messbild hervorgehe, dass die gemessene Geschwindigkeit 0 km/h betragen habe.