Dass zum Zeitpunkt des ersten Bildes die Ampel bereits 9,88 Sekunden rotes Licht gehabt haben solle, würden seine Angaben, wonach er die Haltelinie bei grünem Ampellicht überfahren, kurz danach angehalten habe bzw. habe anhalten müssen, da es aufgrund eines Manövers eines voranfahrenden Fahrgespanns zum Erliegen des Verkehrs gekommen sei, untermauern. Auch gestützt auf seine Angabe, wonach er bei der anschliessenden Weiterfahrt ein Blitzlicht bemerkt habe, ergebe sich ein schlüssiges Bild.