Er habe nach dem Überfahren der Haltelinie bei grünem Lichtsignal der Ampel infolge sich gebildetem stockendem Kolonnenverkehr sein Fahrzeug bis zum Stillstand verlangsamen müssen und habe erst nach einer gewissen Wartezeit im Stillstand wieder losfahren können. In der Zwischenzeit habe das Lichtsignal der Ampel offensichtlich auf Rot gewechselt, weshalb er durch das Überfahren der Induktionsschleifen geblitzt worden sei. Auch im Gutachten des METAS sei man zum Schluss gekommen, dass sich das Fahrzeug von ihm, dem Beschuldigten, zwischen den beiden Bildern nicht 14 Meter, sondern 20,7 Meter weiterbewegt habe.