Vielmehr sei im Gutachten des METAS vom 23. März 2023 festgehalten worden, es lasse sich nicht ermitteln, wieviel Zeit zwischen dem Überfahren des Haltebalkens und der Aufnahme des ersten Bildes vergangen sei. Insbesondere könne nicht ermittelt werden, ob zu diesem Zeitpunkt rotes Licht gezeigt worden sei und ob das Fahrzeug zwischen dem Überfahren des Haltebalkens und der Aufnahme des ersten Bildes angehalten worden sei. Im Gutachten sei auch festgehalten worden, dass sich nicht zweifelsfrei nachweisen lasse, ob das Fahrzeug [des