Diese Installation führe dazu, dass Autofahrer, welche die Haltelinie rechtskonform bei grünem Ampellicht überfahren würden, bei stockendem Verkehr unmittelbar nach der Haltelinie trotzdem geblitzt würden. Dies deshalb, weil sie sich beim Wechsel des Ampellichts von Grün auf Rot je nach Verkehrsaufkommen immer noch im Bereich der Induktionsschleifen-Sensoren befinden bzw. diese überfahren würden, woraufhin das Blitzlicht erfolge. Im vorliegenden Fall solle die Ampel bereits 9,88 Sekunden Rotlicht gezeigt haben, als er, der Beschuldigte, geblitzt worden sei, dies notabene mit einer von der Installation gemessenen Geschwindigkeit von 0 km/h. Er habe jedoch die gemäss Art.