Beweismässig sei keinesfalls erstellt, dass er, der Beschuldigte, die auf der Fahrbahn installierte, dem Fussgängerstreifen vorgelagerte Haltelinie bei Rotlicht überfahren habe. Die Induktionsschleifen würden sich direkt auf Höhe des Zebrastreifens befinden. Diese Installation führe dazu, dass Autofahrer, welche die Haltelinie rechtskonform bei grünem Ampellicht überfahren würden, bei stockendem Verkehr unmittelbar nach der Haltelinie trotzdem geblitzt würden.