902 f.) und diese mit Schreiben vom 15. Dezember 2023 einlangten (pag. 905 ff.), änderte der Beschuldigte seine Rüge mit Eingabe vom 22. Dezember 2023 dahingehend, als er geltend macht, auf dem Eichzertifikat Nr. ________ sei neu auch ein Digitales Bilddokumentationssystem Master Gatso zu finden, welches im vorangegangenen Eichzertifikat Nr. ________ nicht aufgeführt sei. Entsprechend sei nicht erstellt, dass für das Digitale Bilddokumentationssystem Master Gatso zum angeblichen Tatzeitpunkt am 24. September 2020 ein gültiges Eichzertifikat vorgelegen habe (pag. 915).