9.4 Vorbringen des Beschuldigten Mit Berufungsbegründung vom 5. Dezember 2023 rügt der Beschuldigte vorab, sowohl die Messmittel als auch die Induktionsschleifen-Sensoren seien am 24. September 2020 nicht geeicht gewesen (pag. 869 f.). Nachdem das METAS mit Schreiben vom 12. Dezember 2023 aufgefordert wurde, das Eichzertifikat für das System für Rotlicht und Geschwindigkeit mit Gültigkeit am 24. September 2020 nachzureichen (pag. 902 f.) und diese mit Schreiben vom 15. Dezember 2023 einlangten (pag.