Die zwei Schlaufen sind allerdings nur 3,2 Meter voneinander entfernt, weshalb es kaum möglich gewesen wäre, noch vor der zweiten Schlaufe zu halten. Der Aussage, dass er dann kurz vor der zweiten Schlaufe wieder angefahren sei und von dort aus die Ampel nicht mehr sichtbar sei, kann ebenfalls nicht gefolgt werden. Die zweite Schlaufe muss mit mindestens 10 km/h passiert werden, damit überhaupt ein Foto ausgelöst wird. Der Beschuldigte hätte daher ca. 4 Meter vor der Schlaufe wieder an-