Die Aussagen des Beschuldigten sind insgesamt nicht schlüssig. Insbesondere beruft er sich darauf, dass er die erste Schlaufe bei Grün passiert habe, danach habe halten müssen und dann erst ca. 20 Sekunden später die zweite Induktionsschlaufe passiert habe, weshalb es ihn geblitzt habe. Von der zweiten Schlaufe aus sehe man aber die Ampel gar nicht mehr. Der Beschuldigte missachtet dabei, dass für die Messung der Rotlichtübertretung die erste Schlaufe massgeblich ist. Es würde daher kein Fall aufgenommen, wenn die erste Schlaufe bei Grün passiert wird. Daraus folgt, dass der Beschuldigte zwingend die erste Schlaufe bei Rot überquert haben muss.