Auf entsprechende Fragen hin gab der Beschuldigte weiter zu Protokoll, es sei nicht möglich, dass er wegen eines Staus vor der Ampel habe anhalten müssen und dann, als der Stau sich wieder aufgelöst habe, losgefahren sei und dabei nicht realisiert habe, dass die Ampel inzwischen auf Rot geschaltet habe. Er halte normalerweise auch an, wenn es Grün sei und er sehe, dass er wegen Staus die Kreuzung nicht passieren könne, ansonsten der Bus oder Gegenverkehr nicht mehr durchkomme. Er fahre seit über 20 Jahren Auto (pag. 686 Z. 30 ff.). 9.3 Beweisergebnis der Vorinstanz Die Vorinstanz hielt in ihrer Beweiswürdigung Folgendes fest (pag.