666 Z. 1 ff.). Beim ersten Foto müsse das fragliche Fahrzeug eine Geschwindigkeit von mindestens 10 km/h haben, damit überhaupt ein Foto ausgelöst werde. Anhand der Zeit mit 10 km/h auf die 14 Meter erfolge sodann ein zweites Foto, auch wenn sich das Auto gar nicht mehr weiterbewegen würde. Dieses Szenario wäre auf dem zweiten Foto ersichtlich, so dass der Fall gar nicht zur Anzeige gebracht würde. Auf Frage, ob im Fall, dass zwei Fahrzeuge dicht hintereinander das Rotlicht überfahren, für das zweite Fahrzeug ein erstes Foto erstellt werde, auch wenn das zweite Foto für das erste Fahrzeug noch nicht ausgelöst