Durch eine Vorwärtsbewegung des Oberkörpers könne kein Sichtkontakt zwischen Ampel bzw. Lichtsignal und Fahrer hergestellt werden. Durch Bewegungen nach vorne, zur Fahrzeugmitte sowie nach unten könnten die Lichtsignale unter Umständen gesehen werden, so dass die Sicht nicht mehr durch das Fahrzeugcockpit versperrt sei (pag. 880 ff.). 9.2.2 Subjektive Beweismittel Als subjektive Beweismittel liegen der Kammer einerseits die Aussagen des Zeugen H.________ und andererseits jene des Beschuldigten an der erstinstanzlichen Verhandlung vor.