Der Beantwortung der Ergänzungsfragen durch das METAS lässt sich im Wesentlichen entnehmen, dass es sich aus dem Zweck des Rotlichtüberwachungssystems ergebe, dass die Induktionsschleifen-Sensoren dem Haltebalken nachgelagert seien. Es solle nicht das Erreichen des Haltebalkens ermittelt werden, sondern das Überfahren. Daher sei durch das ASTRA vorgeschrieben, dass das Fahrzeug nach und nicht vor dem Haltebalken zu erfassen sei. Beide Induktionsschleifen- Sensoren würden sich hinter dem Haltebalken befinden. Die Behauptung, wonach der Beschuldigte gemäss aktenkundigem erstem Bild mit einer Geschwindigkeit von 0 km/h gemessen worden sei, treffe nicht zu.